Barrierefreiheit
Willkommen bei baufistar.de
Alle Menschen sollen unsere Informationen und Dienst-Leistungen gut nutzen können.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Barrierefreiheit unseres Angebots.
Inhalte im Überblick
Unsere Dienst-Leistungen in Leichter Sprache
Erklärung zur Barrierefreiheit
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
- Nicht barrierefreie Inhalte
- Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
- Feedback und Kontaktangaben
- Durchsetzungsverfahren
Unsere Dienst-Leistungen in Leichter Sprache
Die LBS NordWest bietet viele verschiedene Dienst-Leistungen an.
In Leichter Sprache finden Sie Texte zu unseren Dienst-Leistungen.
Diese Texte helfen Ihnen, unsere Dienst-Leistungen zu verstehen und zu nutzen.
Alle Informationen hier sind nach den Regeln des Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz erstellt.
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Erklärung zur Barrierefreiheit
Die LBS NordWest ist bemüht, ihre Internetseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2016/2102 und (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die LBS NordWest verfolgt die Grundprinzipien der Barrierefreiheit, damit die Angebote wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.baufistar.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Internetseite baufistar.de ist bis auf die folgenden Unvereinbarkeiten mit Konformitätsstufe AA der “Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2” bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Im Wesentlichen sind die Inhalte dieser Webseite für alle Nutzergruppen zugänglich – mit einigen Ausnahmen. Es wird aktuell daran gearbeitet, die Zugänglichkeit noch weiter zu verbessern. Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten, da teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere 1
Einige Mediendateien sind als SVG-Dateien (Scalable Vector Graphics) eingebunden. Für diese müssen noch Alternativ-Texte ergänzt werden (Richtlinie 9.1.1.1a).
Barriere 2
Die Cookie-Einstellungen werden vom Screen Reader derzeit noch nicht vollständig korrekt angekündigt. Da dies von einem auf der Webseite eingebundenen Plug-In mitgeliefert wird, kann dies nicht manuell angepasst werden. Aus dem Grund wird aktuell an einer alternativen Lösung gearbeitet (Richtlinie 9.4.1.2 und 9.1.3.1).
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25. Juni 2025 für die zu dem Zeitpunkt aktuelle Version der Website www.baufistar.de erstellt und zuletzt am 30.06.2025 aktualisiert.
Die Prüfung der Konformität beruht auf der Europäischen Norm für Barrierefreiheit EN 301 549 (2021-03) (Originaltitel: „Accessibility requirements for ICT products and services“). Diese Norm definiert Anforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik des öffentlichen Sektors und gilt als verbindlicher Standard. Die Webseite wurde auf alle anwendbaren Prüfpunkte der Norm EN 301 549 getestet.
4. Feedback und Kontaktangaben
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen und Fragen nutzen Sie bitte das folgende Kontaktformular. Dort können Sie auch eine bestehende Barriere mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und nur zur Verbesserung der Website genutzt. Bitte beschreiben Sie die Barriere, auf die Sie gestoßen sind, so genau wie möglich.
Ihre Anfrage wird bearbeitet von:
LBS Landesbausparkasse NordWest
Himmelreichallee 40
48149 Münster
5. Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben oder der Ansicht sind, dass die Internetseite oder mobile Anwendung der LBS NordWest nicht barrierefrei zugänglich ist, stehen Ihnen folgende Durchsetzungsverfahren zur Verfügung:
Schlichtungsverfahren nach dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)
Sie können sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden, die im Rahmen des jeweiligen Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes eingerichtet wurde. Ziel dieses Verfahrens ist es, eine einvernehmliche Lösung zwischen Ihnen und dem Betreiber der Internetseite oder mobilen Anwendung zu erreichen. Die Schlichtung ist kostenlos und erfordert keinen Rechtsbeistand.
Internetseite Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Beschwerde bei der Marktüberwachungsbehörde gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Falls Sie der Meinung sind, dass die Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß dem BFSG nicht eingehalten werden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde einreichen. Diese Behörde prüft den Sachverhalt und kann gegebenenfalls Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit anordnen.