Wohn-Riester: wie die „Eigenheimrente“ Ihre Wohnwünsche unterstützt
Die Riester-Rente ist vielen bekannt – aber kennen Sie auch schon Wohn-Riester, die staatliche Förderung von selbst genutztem Wohneigentum? Diese „Eigenheimrente“ vom Staat gibt es seit dem Jahr 2008 und sie kann für den Bau, den Kauf, die Entschuldung oder den barrierereduzierenden Umbau einer selbst genutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden.
Die staatlichen Wohn-Riester-Zulagen können Sie nutzen, um
- Ihr Eigenheim zu finanzieren.
- Ihr Eigenheim schneller abzubezahlen.
- Ihr Eigenheim umzuschulden.
Im Alter mietfrei im eigenen Zuhause wohnen – so lautet das Ziel dieser Förderung, die mit einem zertifizierten Bausparvertrag Ihrer Bausparkasse beantragt werden kann.
Wer kann die Wohn-Riester-Förderung erhalten?
Wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können Sie die Wohn-Riester-Förderung erhalten. Außerdem können z. B. diese Personen die Förderung erhalten:
- Selbständige, die rentenversicherungspflichtig sind,
- Beamte, Richter:in sowie Soldat:in und Amtsträger:in aus dem Öffentlichen Dienst,
- Menschen, die Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehen und weitere Voraussetzungen erfüllen.
Auch geringfügig Beschäftigte, die eigene Rentenversicherungsbeiträge leisten, können förderberechtigt sein – ebenso Menschen in Kindererziehungszeiten oder Personen, die selbst nicht unmittelbar förderberechtigt sind, aber mit einer unmittelbar förderberechtigten Person verheiratet/verpartnert sind. Lassen Sie sich am besten bei Ihrer Bausparkasse beraten, ob auch Sie von der Wohn-Riester-Förderung profitieren können.
Warum sich die Wohn-Riester-Förderung lohnt?
Wenn Sie Wohn-Riester-berechtigt sind, können Sie nicht nur attraktive Zulagen vom Staat bekommen – Sie können unter bestimmten Voraussetzungen auch noch von Steuervorteilen profitieren. Wie hoch die maximalen Wohn-Riester-Zulagen ausfallen, hängt u. a. von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Familien mit kleinen Kindern und junge Leute profitieren besonders!
Die Beispiele machen es deutlich:
Die Wohn-Riester-Förderung* | Sie sind unter 25 Jahre alt | Sie sind ein Paar | Sie sind eine Familie mit einem nach 2007* geborenen Kind | Sie sind eine Familie mit zwei nach 2007* geborenen Kindern |
Maximale Grundzulage pro Jahr | 175 € | Je 175 € | Je 175 € | Je 175 € |
Einmaliger Starter-Bonus | 200 € | |||
Maximale jährliche Kinderzulage | – | – | 300 € | 600 € |
Ihre maximale Zulage insgesamt | 375 € | 350 € | 650 € | 950 € |
*Es gelten Fördervoraussetzungen. Die Wohn-Riester-Förderung können Sie nur bei Abschluss eines Bausparvertrages in einem Riester-Tarif erhalten. Bei Familien ist ein Vertrag für jeden Partner erforderlich. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, erhalten Sie maximal 185 Euro Kinderzulage pro Jahr.
Möchten Sie Ihre individuelle Wohn-Riester-Förderung berechnen? Das ist mit dem Riester-Rechner der LBS leicht möglich. In diesem Online-Rechner geben Sie einfach Ihre persönlichen Daten ein, schon zeigt Ihnen das Tool Ihren möglichen Riester-Vorteil auf.
Wie funktioniert das mit den Steuervorteilen bei Wohn-Riester?
Neben den Wohn-Riester-Zulagen können Sie als Bausparer:in von Steuervorteilen profitieren. In der Anlage AV der Einkommensteuererklärung können Sie Ihre Einzahlungen auf den Riester-Vertrag und die Ihnen zustehenden Zulagen bis zu der Obergrenze von insgesamt 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Sollte die Steuerersparnis aufgrund des Sonderausgabenabzugs höher ausfallen als die Ihnen zustehenden Zulagen, ergibt sich für Sie ein Steuervorteil in Höhe der Differenz (zusätzlich zum Zulageanspruch).
Wie viel muss ich in meinen Riester-Bausparvertrag einzahlen?
Damit Sie die vollen Riester-Zulagen erhalten, zahlen Sie jährlich 4 % Ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens, maximal 2.100 Euro, abzüglich der zustehenden Zulagen in Ihren Riester-Bausparvertrag ein. In jedem Fall müssen Sie mindestens 60 Euro jährlich auf Ihren Riester-Bausparvertrag einzahlen. Einkommensgrenzen gibt es bei der Wohn-Riester-Förderung nicht.
Achtung: Auch die Immobilie muss Wohn-Riester-geeignet sein!
Das Gesetz stellt klare Anforderungen an die Immobilie, die mithilfe der staatlichen Zulagen gekauft, gebaut, altersgerecht umgebaut oder entschuldet wird: Die „begünstigte“ Wohnung muss
- Ihnen gehören oder zumindest müssen Sie Miteigentümer:in werden bzw. sein.
- von Ihnen selbst genutzt werden – es muss sich um Ihre Hauptwohnung oder den Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen handeln.
- sich in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum befinden.
So einfach stellen Sie Ihren Wohn-Riester-Zulageantrag mit LBS-Bausparen
Den jährlichen Zulageantrag können Sie entweder selbst stellen oder die LBS entsprechend bevollmächtigen (sog. Dauerzulageantrag). Auch wenn Sie schon einen LBS-Bausparvertrag abgeschlossen haben, können Sie noch einen Dauerzulageantrag bei Ihrer LBS stellen. Die LBS stellt dann für Sie bei der staatlichen Zulagenstelle (ZfA) den Zulageantrag. Sollten Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie jährlich einfach und unkompliziert Ihre Wohn-Riester-Zulagen.
Wie funktioniert die Förderung und wann werden die Zulagen ausgezahlt?
Wenn alle Fördervoraussetzungen vorliegen, fließen die staatlichen Zulagen jährlich auf Ihren zertifizierten Wohn-Riester-Bausparvertrag. Ihre Vorteile:
- Ihr Bausparvertrag ist schneller zuteilungsreif – Sie haben ihn ja dank der staatlichen Zulagen viel schneller angespart.
- Beim Darlehen bewirken die Zulagen, dass es schneller getilgt wird – Sie sind früher schuldenfrei als bei einem Baudarlehen ohne Förderung.
Sie können Riester-Bausparen auch für die Umschuldung nutzen
Wenn Sie eine Anschlussfinanzierung benötigen, lohnt es sich oft, schon im Vorfeld einen Riester-Bausparvertrag abzuschließen und diesen später in die Anschlussfinanzierung einzubinden. Sie können sich damit die aktuell sehr niedrigen Darlehenszinsen sichern und davon im Rahmen Ihrer Anschlussfinanzierung profitieren.
Mit Ihrem Riester-Bausparvertrag lassen sich Kredite umschulden oder auch entschulden, soweit Sie diese zum Kauf oder Bau Ihres eigenen Zuhauses verwendet haben. Wenn Ihr Riester-Bausparvertrag zum geplanten Umschuldungszeitpunkt noch nicht zuteilungsreif ist, können Sie ggf. einen Vorfinanzierungskredit für die Zwischenzeit in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich dazu beraten!
Sie können Wohn-Riester auch für den altersgerechten/barrierereduzierenden Umbau nutzen
Für die Finanzierung eines altersgerechten Umbaus Ihrer Immobilie müssen Sie u. a. diese Dinge beachten:
- Mindestens 20.000 Euro Ihres Riester-Bausparvertrags müssen Sie für den Umbau verwenden, wenn Sie mehr als drei Jahre Eigentümer:in der Immobilie sind – andernfalls müssen mindestens 6.000 Euro aus dem Riester-Vertrag verwendet werden.
- Es gibt technische Vorgaben nach DIN 18040 Teil 2 für den barrierereduzierenden Umbau. Mindestens die Hälfte der eingesetzten Riester-Summe müssen Sie für Maßnahmen einsetzen, die den DIN-Vorgaben entsprechen.
- Auch das restliche eingesetzte Riester-Kapital muss (außerhalb der DIN) zur Barriere-Reduzierung genutzt werden.
- Ein Sachverständiger oder eine Sachverständige müssen bestätigen, dass die technischen Vorgaben erfüllt wurden.
Sind neben Wohn-Riester weitere staatliche Förderungen möglich?
Ja, wenn Sie einen zertifizierten Bausparvertrag abschließen, können Sie prüfen, ob Sie von gleich drei staatlichen Förderungen profitieren können: Vielleicht kommen für Sie auch zusätzlich
- die Wohnungsbauprämie und
- die Arbeitnehmersparzulage
infrage.
Auch diese Förderungen tragen dazu bei, Ihren Eigenheimwunsch günstiger und schneller zu realisieren. Unsere LBS-Berater:innen vor Ort beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.
Sie können Ihr Riester-Kapital auf einen Wohn-Riester-Vertrag übertragen!
Wenn Sie schon Riester-Sparer:in sind und jetzt Eigenheimwünsche haben, können Sie auch Ihr bei einem anderen Unternehmen im Riester-Vertrag enthaltenes Kapital für das Eigenheim nutzen. Hierzu kann das Kapital auf einen Riester-Bausparvertrag übertragen werden. Sie müssen allerdings die Wohn-Riester-Voraussetzungen bedenken – also u. a., dass die Immobilie von Ihnen als Hauptwohnung oder Mittelpunkt der Lebensinteressen genutzt werden muss.
Ist die Eigenheimrente im Alter zu versteuern?
Wohn-Riester fällt unter die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet konkret, dass Sie die Riester-geförderten Spar- und Tilgungsleistungen, die hierfür gewährten Zulagen und die geförderten Erträge im Alter (bei der LBS grundsätzlich ab Vollendung des 68. Lebensjahres des Bausparers) mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern müssen.
Dafür „verbucht“ die staatliche Zulagenstelle (ZfA) die o. g. Beträge mitsamt einer angenommenen Erhöhung von jährlich 2 % auf einem imaginären „Wohnförderkonto“ – einem Konto, das es real nicht gibt, weil das Guthaben ja längst in Ihrer Immobilie steckt. Sie erhalten von der ZfA also im Alter einen Bescheid über den Betrag, der auf dem imaginären Wohnförderkonto aufgelaufen ist. Sie können dann
- die Summe einmal komplett versteuern – mit dieser Variante erhalten Sie 30 % Rabatt – oder
- den Betrag in jährlichen Raten versteuern.
Was passiert mit der Förderung, wenn Sie Ihre geförderte Immobilie verkaufen wollen?
Natürlich können sich Ihre Lebensumstände verändern – vielleicht wünschen Sie sich eine kleinere Immobilie oder möchten Ihr Zuhause Ihren Kindern übertragen. Vielleicht führen Sie andere persönliche Gründe auch an einen neuen Lebensort.
Wenn Sie in einem solchen Fall die geförderte Immobilie veräußern oder aus der geförderten Immobilie ausziehen, führt dies grundsätzlich dazu, dass Sie den Gesamtbetrag Ihres „Wohnförderkontos“ vorzeitig in einer Summe versteuern müssen. Diese vorzeitige Versteuerung können Sie u. a. wie folgt vermeiden:
- Sie investieren einen Betrag, der dem Stand Ihres Wohnförderkontos entspricht, in ein neues Zuhause. Dafür haben Sie insgesamt fünf Jahre Zeit.
- Sie lassen einen Betrag, der dem Stand Ihres Wohnförderkontos entspricht, innerhalb eines Jahres nach dem Eigentumsverlust/Auszug in einen neuen Riester-Vertrag fließen – z. B. in eine Riester-Rente, einen Riester-Fonds oder Riester-Banksparplan.
Die wichtigsten Fakten zu Wohn-Riester auf einen Blick
- Wohn-Riester bietet attraktive Fördervorteile.
- Bei der Finanzierung einer eigenen Immobilie fließen die staatlichen Zulagen direkt in den Bausparvertrag oder die Tilgung des Kredits.
- Die Zulagen vom Staat helfen, den Bausparvertrag schneller anzusparen und ein Eigenheim schneller abzuzahlen.
- Sie können von Steuervorteilen profitieren.
- Kapital aus einem klassischen Riester-Vertrag lässt sich auf einen Wohn-Riester-Vertrag übertragen.