Verlängert: Förderung bei Wohneigentum in NRW – bis zu 10.000 Euro Zuschuss möglich
Durch das Förderprogramm NRW.Zuschuss Wohneigentum profitieren seit dem 1. Januar 2022 Privatpersonen, die zum Beispiel eine Eigentumswohnung, ein Haus oder ein unbebautes Grundstück in Nordrhein-Westfalen zur eigenen Nutzung kaufen, von bis zu 10.000 Euro Zuschuss.
Bauen Sie den Zuschuss jetzt optimal in Ihre laufende Finanzierung ein! Unsere LBS-Finanzierungsexpert:innen beraten Sie gerne.
Damit können alle Förderberechtigten einen Zuschuss von zwei Prozent auf die ersten 500.000 Euro des Kaufpreises bei der NRW.Bank beantragen.
- Bis zu 10.000 Euro Förderung* möglich auf selbstgenutztes Wohneigentum
- 2 % Zuschuss auf die ersten 500.000 Euro des Kaufpreises oder bei Zwangsversteigerungsverfahren 2 % Zuschuss auf das Meistgebot
- Maximale Bemessungsgrundlage sind 500.000 Euro.
* Es gelten Fördervoraussetzungen.
Die Förderung gilt für alle ab dem 1. Januar 2022 notariell beurkundeten Kaufverträge oder rechtskräftigen Zuschlagsbeschlüsse.
Um die Förderung* zu erhalten, sollten Sie unter anderem Folgendes beachten:
- Es muss sich um ausschließlich selbstgenutztes Wohneigentum handeln.
- Nutzung der Wohnimmobilie als angemeldete Hauptwohnung.
- Die Förderung gilt für Neubau, Bestandsimmobilien, Grundstücke oder Immobilien aus Zwangsversteigerungsverfahren in NRW, deren Erwerb grunderwerbsteuerpflichtig ist.
- Kauf der Immobilie ab dem 01.01.2022.
- Anträge für die Förderung können so lange gestellt werden, bis der Fördertopf leer ist.
- Bei Antragstellung muss die Grunderwerbsteuer für die Wohnimmobilie vollständig bezahlt worden sein. Sie können dies durch den Grunderwerbsteuerbescheid und den entsprechenden Zahlungsnachweis belegen.
* Es gelten Fördervoraussetzungen.